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Den Fahrer sanktionieren: Bußgeldbescheid

Montag 21. August 2017 von admin

Man kennt es vielleicht: Alle Jahre wieder kommt man aus dem Urlaub – erholt und entspannt nimmt man die letzten Kilometer der Heimreise auf sich. Kaum angekommen, wird auch der Briefkasten entleert – und siehe da: Ein typischer Bußgeldbescheid liegt dort und wartet auf Bearbeitung. Nun, der Bußgeldbescheid gehört in Deutschland zu den wohl typischen Verfahren, um bei Übertretungen der Straßenverkehrsordnung die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Sicherlich für den Fahrer schmerzhaft, aber aus großer Perspektive betrachtet ein sinnvolles Verfahren.

So ein  Bußgeldbescheid ist in Deutschland in aller Regel nur gegen den Fahrer zu erheben. Andere Nationen und andere Länder mögen dies anders handhaben – dort gilt in vielen Fällen das Prinzip, das man auch die Halterhaftung nennt. Im Grunde kann man den  Bußgeldbescheid betreffende also sagen,  dass in Deutschland man nichts zu befürchten hat,  solange man als Halter auch nicht selbst am Steuer saß. Vielleicht bringt dies ein wenig Entspannung, wenn man sich einmal erinnern mag, wer zum Zeitpunkt der des  Bußgeldbescheid am Steuer saß – vielleicht hat man den Wagen ja auch zu diesem Zeitpunkt verliehen.

In all diesen Fällen muss man sich aber immer vor Augen halten, dass der Gesetzgeber keine andere Chance hat, die Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen zu einem regelkonformen Verhalten anzuhalten – dies ist immer wichtig, da offensichtlich in vielen Fällen die Teilnehmer am Straßenverkehr von allein nicht auf die Idee kommen, sich der Straßenverkehrsordnung entsprechend zu verhalten. Sicherlich kann der  Bußgeldbescheid dabei auch sensible Geldstrafen beinhalten – aber  dieses muss man dann eben auf sich nehmen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 21. August 2017 um 18:19 und abgelegt unter Auto. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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