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Ein Handyvertrag und das Kleingeschriebene

Dienstag 21. März 2017 von admin

Gerade wenn man sich die gegenwärtige Situation in puncto Mobiltelefone mit dem passenden Handyvertrag in hiesigen Landen einmal näher anschaut, könnte  man zu Einschätzung gelangen, dass noch immer das Bedürfnis nach neuen Geräten und neuen Verträgen besteht. Kein Wunder, denn man trifft kaum noch Leute draußen auf den Straßen der Innenstadt, die nicht ein Business Handy oder Smartphone bei sich tragen. Mobiles Internet und Social Media boomt wie niemals zuvor. Das veröffentlichen von Fotos, schauen von Videos und verwalten von Terminen gehört heute zum Standard bei Handys. Das wundert dann einen doch. Schließlich zählen Handys – gleich ob Prepaid oder mit Handyvertrag – seit gut 15 Jahren zu einer verbreiteten Technik in Deutschland. Nichtsdestotrotz bleibt die Technik nicht stehen und so gelangen neue Telefone mit neuer Technik in den Markt, so wie vor gut drei Jahren mit den so genannten Smartphones geschehen.

Natürlich sollte man sowohl beim Kauf einen solchen Telefons wie auch beim Abschluss eines Handyvertrag immer die Augen offenhalten. Zwar verspricht die Interessenvereinigung von Providern, Handyherstellern und auch Resellern besten Konditionen zu den geringsten Preisen. Doch muss man sich immer darüber im Klaren sein, dass hier ein massiv wirtschaftliches Interesse besteht und das Wohl des Kunden gehört mit Sicherheit nur an zweiter Stelle dazu. Gerade beim Thema  Handyvertrag inklusive einer Flatrate sollte man vor Zeichnung des Vertrags lieber zweimal hinschauen. Oft wird mit dem Ausspruch Flatrate geworben. Schaut man dann aber auf das Kleingeschriebene auf den hinteren Seiten des Vertragstextes, steht dort gegebenenfalls etwas anderes. Nicht ungewöhnlich ist es nämlich, dass man die  Flatrate per Handyvertrag dann auch schon wieder gleich einschränkt. Obwohl man dieselbe zuvor noch ganz anders beworben hat. Im Kleingeschriebenen findet man zum Beispiel die Klausel, die besagt, dass man aus einer Flatrate dann kurzerhand bei Erreichen eines Limits des übertragenen Datenverkehrs eine in der Geschwindigkeit gekürzte Flatrate macht.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 21. März 2017 um 15:24 und abgelegt unter Handy. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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