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Informationen über die Basis-Rente (Rürup-Rente)

Donnerstag 26. Oktober 2017 von admin

Die Rürup-Rente, die auch bekannt ist unter der Bezeichnung Basis-Rente, wurde im Jahr 2005 eingeführt und ist eine private Rentenversicherung, die dem Versicherungsnehmer eine staatliche Förderung bietet – und deshalb besonders für Selbständige lukrativ ist.Die Rürup-Rente ist für Selbständige die optimale Form einer privaten Rentenversicherung, da diese nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und folglich keine gesetzliche Altersrente beziehen werden. Die staatliche Förderung der Basis-Rente bietet finanzielle Vorteile währen der Ansparphase für die Versicherungsnehmer – so können besonders Selbständige per privater Altersvorsorge Steueroptimierung betreiben.

Die Ansparphase und die staatliche Förderung der Basis-Rente

Die Ansparphase der Basis-Rente ist derjenige Zeitraum, in dem Selbstständige ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge einzahlen. Die Beiträge können hier monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung in die Basis-Rente eingezahlt werden. Durch den hohen Kostenaufwand, den Selbstständige bestreiten müssen, ist die steuerliche Ansetzbarkeit der privaten Altersvorsorge besonders attraktiv. Im Jahr 2011 lag der Steuerfreibetrag bei 72 % und wird bis zum Jahr 2025 durch einen progressiven Anstieg von jährlich 2 % dann bei 100 % liegen. Maximal jedoch werden dann 20.000 € pro Jahr und Person steuerlich ansetzbar sein. Die staatliche Förderung erfolgt bei der Basis-Rente also in Form von steuerlichen Vergünstigungen.

Basis-Rente ist nicht übertragbar, aber auch Hartz IV-geschützt

Berücksichtigen müssen Versicherungsnehmer bei Abschluss der Basis-Rente, dass diese nicht beliehen oder verpfändet werden kann, da hier die private Altersvorsorge Sinn und Zweck der Basis-Rente ist. Die private Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente ist grundsätzlich auch nicht an Dritte vererbbar, doch es gibt für Versicherungsnehmer die Möglichkeit einer Zusatzversicherung: Die Hinterbliebenenversicherung, mit der nahe Verwandte für den Todesfall abgesichert werden können. Mittels dieser können die Hinterbliebenen wie Ehegatten oder Kinder weiterhin die Rürup-Rente des Versicherungsnehmers im Falle seines Ablebens beziehen. Zudem profitieren die Rürup-Sparer auch vom Schutz des bereits gesparten Kapitals im Fall von Arbeitslosigkeit und Hartz IV. Dieses wird dann nämlich nicht auf das zu berechnende Vermögen angerechnet.

Die Leistungsphase der Basis-Rente für Selbständige

Tritt für die private Altersvorsorge in Form der Basis-Rente die Leistungsphase ein, kann der Versicherungsnehmer kein Kapital per Einmalzahlung entnehmen, sondern er erhält die Basis-Rente in monatlichen Zahlungen. Die Auszahlung der Rürup-Rente beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Besonders Selbständige können sich so vor Altersarmut verlässlich schützen.Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsphase auch derjenige Zeitraum ist, in dem der Versicherungsnehmer wieder Steuern entrichten muss, während vor allem Selbstständige noch in der Ansparphase von der Steuerentlastung profitiert haben. Doch auch in der Leistungsphase gibt es sowohl für ledige, als auch verheiratete Versicherungsnehmer Freibeträge. Bei ledigen Versicherungsnehmern beträgt der Freibetrag 18.900 € und bei verheirateten Versicherungsnehmern insgesamt 37.800 €.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 26. Oktober 2017 um 17:17 und abgelegt unter Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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