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Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Mittwoch 27. September 2017 von admin

Selbständige und Freiberufler haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen wollen. Wichtig zu wissen ist erst einmal, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt – für eine Variante muss sich ein Selbständiger oder Freiberufler also entscheiden.Die private KrankenversicherungWer sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann zwischen verschiedenen Tarifen wählen. So kommt in erster Linie der Basistarif in Betracht. Der Basistarif wurde im Zuge der Versicherungspflicht geschaffen und deckt dieselben Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab. In diesem darf die private Krankenversicherung auch niemanden ablehnen, der gesundheitliche Probleme mitbringt, wie etwa chronische Krankheiten oder Vorerkrankungen.Die private Krankenversicherung berechnet sich in ihren Beiträgen nach dem Alter des Kunden, nach dessen Geschlecht, dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Beruf oder auch nach sogenannten gefährlichen Hobbys. Die Beiträge werden also nicht einkommensabhängig berechnet und unterscheiden sich daher zum Teil stark.Selbständige und Freiberufler, die diese Art der Krankenversicherung wählen, können zwar von einer sehr individuellen Versicherung profitieren, müssen allerdings auch damit rechnen, dass ihre Beiträge im Alter aufgrund des sich ändernden Gesundheitszustandes steigen können. Ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Die gesetzliche KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt vor allem dann in Frage, wenn eine Familie vorhanden ist. Denn in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nun einmal die Möglichkeit der Familienversicherung, bei der die Kinder und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert werden können.Die Beiträge werden anhand des Einkommens prozentual berechnet; Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht spielen hier keine Rolle. Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen in etwa denen des Basistarifs in der privaten Versicherung.Für Selbständige und Freiberufler, die einen künstlerischen oder publizistischen Beruf ausüben, kann auch die gesetzliche Künstlersozialkasse in Frage kommen. Hier muss nur die Hälfte der Beiträge entrichtet werden, die andere Hälfte übernimmt der Bund. Damit soll die soziale Absicherung der oftmals gering-verdienenden Künstler und Publizisten sichergestellt sein. Die Versicherung erfolgt aber dennoch über eine gesetzliche Krankenkasse der eigenen Wahl. Der große Vorteil neben den geringeren Beiträgen besteht hier im Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche einer Krankschreibung.Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler ist stets zu empfehlen, vorher die einzelnen Krankenversicherungen hinsichtlich der eigenen Anforderungen und der garantierten Leistungen und damit verbundenen Beiträge zu vergleichen. Ob sie sich letztlich für die PKV oder die GKV entscheiden, bleibt allein ihnen überlassen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 27. September 2017 um 06:47 und abgelegt unter Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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