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Krankenversicherung für Studenten

Samstag 16. Dezember 2017 von admin

In der Regel sind Studenten über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, hier können sie kostenfrei in der Familienversicherung bleiben. Dies gilt bis zum 25. Lebensjahr, teilweise bis zum 27. Lebensjahr (wenn zum Beispiel freiwillige soziale Dienste abgeleistet wurden). Solange die Eltern Kindergeld für das Kind, beziehungsweise den Studenten beziehen, kann dieser auch in der Familienversicherung bleiben und muss keine eigenen Beiträge entrichten.Das gilt aber nur so lange, wie der Student über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügt. Wenn dieses 360 € im Monat – bei geringfügiger Beschäftigung maximal 400 € monatlich – übersteigt, ist eine eigene Krankenversicherung für den Studenten fällig.

Studenten und die gesetzliche Krankenversicherung

Studenten können sich über die gesetzliche Krankenversicherung absichern. Sie sind hier freiwillig versichert und können die so genannte gesetzliche Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nehmen, die bis zum 30. Lebensjahr gilt. Die Tarife sind besonders günstig und richten sich nach dem deutschen Sozialhilfesatz.Voraussetzung für die Versicherung ist, dass der Student die Einschreibung (Immatrikulation) an einer deutschen Universität oder Fachhochschule nachweist. Die Beiträge für die studentische Versicherung lagen in 2011 bei unter 80 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer die höchstmögliche Semesterzahl oder das Höchstalter von 30 Jahren erreicht hat, kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen.

Studenten und die private Krankenversicherung

Doch der Student kann sich nicht nur über die gesetzliche, sondern auch über die private Krankenversicherung absichern. In der privaten Versicherung stehen ebenfalls besondere Tarife für Studenten bereit, die als sehr günstig gelten.Wichtig zu wissen ist, dass in der privaten Versicherung nicht das Einkommen zählt, sondern es werden andere Kriterien für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Es geht zum Beispiel eher darum, wie alt der Student ist, welches Geschlecht er hat, ob Vorerkrankungen vorliegen oder ob riskante Hobbys ausgeübt werden.Aus all diesen Risikofaktoren wird ein Beitrag berechnet, was ähnlich wie bei einem ‚normalen‘ Versicherten der Fall ist. Nur liegt der Satz für Studenten im Studententarif eben unter dem üblichen Satz für den Basis- oder Standardtarif. Ergänzend können Leistungen mit aufgenommen werden, wie die Bezuschussung von Zahnersatz oder von Sehhilfen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 16. Dezember 2017 um 14:57 und abgelegt unter Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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