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Riester Fondssparen

Montag 21. November 2016 von admin

Hat man ein Riester Fondssparen abgeschlossen dann benötigt man das Riester sparen um die monatlichen Beiträge und die eventuell später mal zu erhaltende Rente zu errechnen. Um die Riester Rente zu berechnen benötigt man das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Die Bemessungsgrenze liegt bei einem höchsten Einkommen von 52.500,00 Euro per Anno, also im Jahr. Netto ist das demzufolge viel niedriger, denn die Förderung durch den Staat und die Steuervorteile werden davon abgezogen. Mit dem Riester sparen kann die mögliche gesamte Summe der Grundzulagen ermittelt werden für alle geförderten Personen, auch für Beamte, auch der sogenannte Startbonus für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr wird bei der Berechnung berücksichtigt, seit 2008 bis hin zum 67 Lebensjahr. Den vollen Zuschlag an Zulagen bekommt aber nur wenn Minimum vier Prozent vom Brutto des Vorjahres mit der Förderung oder dem maximalen Höchstbeitrag von 2100,00 Euro für den Jahresbeitrag festgestellt werden. Es muss auch das eigene Alter, das des Partners und der Kinder angeben werden. Die Riesterrente wird abgeschlossen als freiwillige Rentenvorsorge, diese gibt es seit dem Jahre 2001. Sie wird als staatlich geförderte private Zusatzabsicherung gesehen. Namensgeber für diese Rente auf den damalige Arbeitsminister Walter Riester. Er gab diese in Auftrag um die Versorgungslücke bei der Rente zu schließen. Nun muss festgestellt werden dass sich nicht für alle Anleger dieser Riester Fondssparplan eignet. Da jeder ein anderes Empfinden für das Risiko und sehr unterschiedliche Erwartungen bei dem Renditen sind. Es können besonders empfohlen werden eine DWS Top Rente und eine Uniprofirente, diese haben sehr geringe Kosten.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 21. November 2016 um 17:38 und abgelegt unter Finanzen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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