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Warum die Betriebsrente beliebter als die Riester-Rente ist

Mittwoch 18. Oktober 2017 von admin

Dass man heutzutage ohne eine private Altersvorsorge so gut wie aufgeschmissen ist, ist inzwischen weitläufig bekannt und wird auch gemeinhin nicht angezweifelt. Ein Punkt, bei dem sich aber enorm die Geister scheiden ist die Frage, welche Art der Altersvorsorge denn nun eigentlich die beste ist? Sollte man eine Riester-Rente abschließen? Oder ist vielleicht doch eine Entgeltoptimierung über die Firma die bessere Möglichkeit, etwa durch den Abschluss einer Betriebsrente?

Betrachtet man sich die reine Verbreitung in der Bevölkerung, kann man den Eindruck haben, dass die Riester-Rente wesentlich beliebter ist als die Entgeltoptimierung in Form einer Betriebsrente. Dies liegt aber weniger an den Vorzügen des Produktes als an der Tatsache, dass wesentlich mehr Riester-Renten verkauft werden als Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. Den meisten Menschen scheint die Betriebsrente schlicht und ergreifend zu kompliziert – ein Vorurteil, denn eigentlich ist die Entgeltoptimierung in Form einer Betriebsrente eine ganz einfache Sache.

Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Eine Entgeltoptimierung in Form einer Betriebsrente ist vor allen Dingen für all jene Menschen interessant, die hohe Steuerbelastungen zu tragen haben. Darunter fallen alle Ledigen und auch Menschen, die beim Ehegattensplitting die schlechtere Steuerklasse abbekommen haben. Durch die Möglichkeit, die Beiträge zur Betriebsrente vom Brutto statt vom Netto zu bezahlen, hat der Staat hier eine Möglichkeit geschaffen, massiv Steuern einzusparen. Viele Menschen erreichen daher durch diese Entgeltoptimierung wesentlich mehr als sie es durch eine Riester-Rente jemals schaffen könnten. Erst wenn man viele Kinder hat oder das Einkommen sehr niedrig ausfällt, kann eine Riester Rente durchaus lohnenswert sein.

Ein weiterer Vorteil der Betriebsrente liegt allerdings auch darin, dass die Auszahlung in einer Summe und nicht ausschließlich ratierlich erfolgen kann. Wer nämlich eine Riester-Rente abschließt, darf maximal 30 % des am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehenden Kapitals in einer Summe entnehmen – der Rest wird zwingend als Rente bezahlt. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist es zumeist gänzlich dem Geschmack des Arbeitnehmers überlassen, in welcher Form er sich seine Altersvorsorge auszahlen lassen möchte.

Jeder Unternehmer, Arbeitnehmer, Finanzdienstleister, Makler, Wirtschaftprüfer oder Rechtsanwalt kann bei der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) kostenloses Informationsmaterial zur Betriebsrente anfordern. Informieren lohnt sich in diesem Fall!

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 18. Oktober 2017 um 17:58 und abgelegt unter Wirtschaft. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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