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Was ist Entgeltoptimierung?

Mittwoch 27. September 2017 von admin

Entgeltoptimierung kann bedeuten, dass der Arbeitgeber in eine Betriebsrente für seine Angestellten investiert. Die Steuervorteile sind hierbei unübersehbar: Der Staat fördert die Investition, indem Steuern und Sozialabgaben erst auf den verbleibenden Bruttobetrag fällig werden. Die Portabilität der Betriebsrente wird durch die Clearing-Stelle der DGbAV unterstützt. Entgeltoptimierung kann aber noch viel mehr: von Erholungshilfen über Firmenwagen bis zu Warengutscheinen gibt es mehr als zwanzig Bausteine.

Versteckte Vorteile der Entgeltoptimierung

Dass die Förderungen der Entgeltoptimierung meist nicht vollständig ausgeschöpft werden, liegt am komplexen Modell. Beispiel Betriebsrente: Eine Einzahlung, meist durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, reduziert schließlich zunächst das Einkommen; der Steuervorteil bleibt unsichtbar. Der administrative Aufwand ist hoch; es muss ein Anbieter für die Betriebsrente gefunden werden.

Schließlich fragt sich jeder Arbeitnehmer, was beim Wechsel des Unternehmens aus den eingezahlten Beiträgen wird. Sie werden natürlich zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, das muss jedoch zwischen beiden Firmen organisiert werden. Diese Portabilität (Übertragbarkeit) ist gesetzlich geregelt. Praktisch können Probleme auftreten, derer sich die Clearing-Stelle der DGbAV (Deutsche Gesellschaft betriebliche Altersversorgung) annimmt. Die DGbAV hat im Jahr 2011 ein Modell für die Portabilität entwickelt, das sogar einen Innovationspreis der Mittelständischen Wirtschaft erhielt. Sie übernimmt sämtliche Regularien der Übertragung und vertritt die Interessen beider Seiten auf faire Weise.

Unternehmen, die eine Betriebsrente zahlen, sei genau wie Arbeitnehmern beim Wechsel einer Firma der Kontakt zur DGbAV empfohlen. Die dortigen Fachleute handhaben auf sichere Weise die Übertragung der erworbenen Versorgungsansprüche.

Weitere Entgeltbausteine

Neben der Betriebsrente kann die Entgeltoptimierung mittels vieler weiterer Bausteine genutzt werden, für die es in den Unternehmen freilich Systemlösungen geben muss. Kleine und mittelständische Unternehmen sind meist nicht ausreichend informiert über die zahllosen Möglichkeiten, die starke Motivationsanreize für die Mitarbeiter darstellen und gleichzeitig steuerlich gefördert werden. Es gehören zur Entgeltoptimierung unter anderem:

  • Betriebsrente
  • Erholungsbeihilfen
  • Entfernungspauschale
  • Firmen-/Dienstwagen
  • Arbeitskleidung
  • Tankgutscheine
  • Betriebsveranstaltungen
  • Cafeteria
  • Darlehen vom Arbeitgeber
  • persönliche Geschenke
  • Garagenpauschale
  • Weiterbildungskosten
  • Gesundheitsförderung
  • Tickets für den Nahverkehr
  • Gruppenunfallversicherung
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Personalrabatte
  • Handykosten
  • Internetpauschalen
  • Einkaufsgutscheine
  • Kindergartenkosten
  • Vermögensbeteiligungen

Die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung (DGEO) unterstützt Firmen bei der Umsetzung dieser Bausteine. Die Gesamtersparnisse sind enorm, wenn die einzelnen Bausteine betrachtet werden. Viele Firmen leisten diese freiwillig, nehmen aber die Entgeltoptimierung nicht in Anspruch, weil die Möglichkeiten einfach unzureichend bekannt sind. Sie müssen schließlich steuerlich entsprechend bewertet und abgerechnet werden, was professionelle Kenntnisse voraussetzt. Der Kontakt zu Fachleuten sei daher empfohlen, um alle Vorzüge einer Entgeltoptimierung vollständig auszuschöpfen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 27. September 2017 um 06:48 und abgelegt unter Finanzen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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