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Was tun bei Kündigung des Arbeitsvertrages?

Mittwoch 10. August 2016 von admin

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben sollten Sie gut und vor allem schnell überlegen, wie Sie darauf reagieren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Änderungskündigung handelt. Auch der Kündigungsgrund ist unbeachtlich. Folglich ist egal, ob die Kündigung wegen eines bestimmten Verhaltens, Gründen in der Person des Arbeitnehmers oder aus betriebsbedingten Kündigung ausgesprochen worden ist.

Unternehmen Sie gegen die Kündigung nichts, wird diese nach dem deutschen Arbeitsrecht nach Ablauf von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung als wirksam angesehen, selbst wenn die Kündigung formal nicht in Ordnung ist oder zu Unrecht erfolgt ist, weil beispielsweise gar kein Kündigungsgrund vorliegt.

Das können Sie grundsätzlich nur verhindern, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen. Natürlich können Sie versuchen, mit dem Arbeitgeber eine gütliche Lösung zu erzielen. Häufig ist dies jedoch nicht innerhalb der kurzen Frist möglich. Die Wirksamkeit der Kündigung können Sie daher in der Regel effektiv nur verhindern bzw. prüfen lassen, wenn Sie innerhalb der Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (vgl. § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz).

An dieser Stelle ist natürlich zu prüfen, welches Arbeitsgericht zuständig ist. Sind Sie beispielsweise nach dem Arbeitsvertrag in Leipzig tätig, muss die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Leipzig eingereicht werden. Hier besteht kein Anwaltszwang. Es kann aber angesichts der vielen Fallstricke des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt in Leipzig aufzusuchen.

Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nicht innerhalb der 3-Wochen Frist geltend gemacht, so gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an rechtswirksam. Allerdings kann das Arbeitsgericht ausnahmsweise die verspätete Klage unter den Voraussetzungen des § 5 Kündigungsschutzgesetz zulassen.

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit bzw. Wirksamkeit der Kündigung, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 10. August 2016 um 16:17 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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