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Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommenssteuer

Freitag 18. November 2016 von admin

Noch vor einigen Jahren wurde der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich noch häufiger Einkommenssteuererklärung genannt. Wenn man sich mit beidem auseinandersetzt, erkennt man, dass es tatsächlich dasselbe ist. Wichtig ist generell zu sagen, dass hier der Arbeitgeber bei den Lohnzahlungen eine gewisse Steuersumme, die Lohnsteuer einbehält. Diese wird dann vom Bruttolohn abgezogen. Der Betrag muss vom Arbeitgeber an das Finanzamt ausgezahlt werden. Da hier aber sehr pauschal gehandelt wird und jeder Arbeitnehmer andere Dinge hat, die er steuerlich geltend machen kann, um so an ein klein wenig Steuervergünstigungen zu kommen, muss er einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Am sinnvollsten ist es hier, diesen direkt zu erledigen, wenn man am Anfang eines neuen Jahres die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber zurückbekommt. Denn hier stehen die wichtigsten Daten für das Finanzamt und auch für den Arbeitnehmer drauf. Dann sollten alle wichtigen Belege zusammengestellt werden, damit diese beim Finanzamt abgegeben werden können. Das Wichtigste ist aber der eigentliche Vordruck, auf dem der Lohnsteuerjahresausgleich berechnet wird und alle Forderungen stehen, die man gegenüber dem Finanzamt hat. Es gibt viele Möglichkeiten, um diesen Vordruck auszustellen. Viele machen dies heute schon online über die Finanzamtsoftware ELSTAR, die vielleicht nicht ganz einfach ist für einen Laien, aber mit ein wenig Zeit ist hier doch ein recht guter Lohnsteuerjahresausgleich fertiggestellt. Man kann diese Unterlagen auch direkt online an das Finanzamt weitergeben. Dazu sollte man aber wissen, das die Anträge erst bearbeitet werden, wenn dann auch der Antrag mit einer Originalunterschrift vorliegt. Wem das zu viel ist, der kann wie früher üblich, den Antrag auf der Stadt oder der Gemeinde holen und diesen nach altbewährter Art von Hand ausfüllen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 18. November 2016 um 17:10 und abgelegt unter Finanzen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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