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Allgemeines über den Wohn-Riester

Mittwoch 18. Oktober 2017 von admin

Der Wohn-Riester, der auch unter dem offiziellen Namen „Eigenheimrentengesetz“ geführt wird, ist eine Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim staatlich fördern zu lassen. Die staatliche Förderung für die Riester-Rente, zu der auch der Wohn-Riester gehört, beträgt bis zu 154 € im Jahr. Die Riester-Rente kann entweder als monatliche, monetäre Riester-Rente ausbezahlt werden oder wird per Wohn-Riester zur Finanzierung des Eigenheims genutzt. Welche Anwendung Sie für die staatliche Förderung wählen, müssen Sie jedoch bereits bei Vertragsabschluss angeben.

Der Wohn-Riester als Tilgungshilfe für ein Baudarlehen

Wenn Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, können Sie den Wohn-Riester in Form eines staatlich geförderten Darlehensvertrages beantragen. Sie legen dann monatlich keine Ersparnisse zur Seite, sondern nutzen die staatliche Förderung, um einen Bau-Kredit abzuzahlen. Sie können also bereits in jungen Jahren den Wohnriester aktiv zur privaten Altersvorsorge nutzen.Im Gegensatz zur normalen Riester-Rente müssen Sie also nicht bis zum Rentenalter warten, um die staatliche Förderung wirklich zu genießen. Neben den 154 €, die jeder rentenversicherungspflichtige Bürger als staatliche Förderung beantragen kann, können auch Kinderzuschläge in den Wohn-Riester investiert werden. Eine Familie mit zwei Kindern hat demnach Anspruch auf insgesamt bis zu 908 €, die jährlich die Kredittilgung des Eigenheims unterstützten können. Den vollen Zuschlag von 300 € pro Kind erhalten Sie, wenn Ihre Kinder nach dem 1.1.2008 geboren wurden.

Besteuerung des Wohn-Riesters

Eine Riester-Rente ist bei Auszahlung steuerpflichtig. Dies gilt auch für den Wohn-Riester. Da beim Wohn-Riester der Bau oder der Kauf eines Hauses vorgeschrieben wird, erhalten Sie jedoch keine realen Zahlungen, die Sie versteuern könnten. Stattdessen werden die Fördergelder auf einem virtuellen Förder-Konto gesammelt und ein theoretischer Auszahlungszeitpunkt vereinbart.Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie dann die theoretisch angesparte monatliche Rente zu Ihren sonstigen Alters-Einnahmen hinzurechnen, bevor Sie sie gesamt versteuern. Es besteht aber auch die Möglichkeit, per Einmalzahlung die gesamte Steuerlast zu begleichen. Hierbei werden Ihnen 30 % erlassen, jedoch können nur wenige die große Einmalzahlung stemmen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 18. Oktober 2017 um 17:58 und abgelegt unter Finanzen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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