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Die rechtliche Lage rund um die Hausaufgaben

Mittwoch 11. November 2015 von admin

Manche Schüler sind davon überzeugt, dass Lehrer Hausaufgaben aus reiner Willkür verteilen. Es sei nur eine weitere Methode, wie die Lehrer ihre Macht gegenüber den Schülern ausdrücken können. Ein Interesse an der Vertiefung des Stoffes oder ähnliches bestehe von Seiten des Lehrers nicht. Doch das Rechtssystem hat sehr wohl dafür gesorgt, dass die Hausarbeiten nicht willkürlich zusammengestellt werden dürfen. Und dies trifft für die meisten Länder zu, in denen es auch eine geregelte Schulform gibt. In diesen Gesetzen wird zum Beispiel bestimmt, welchen Nutzen die Hausaufgaben haben sollten oder gar haben müssen.

Dazu zählt zum einen, dass diese den Unterricht ergänzen sollten. Sie sollten also keinesfalls unabhängig vom Unterricht, oder dem Stoff der gerade durchgenommen wird aufgegeben werden. Denn sie sollten dabei helfen, dass die Schüler den manchmal sehr komplexen Unterrichtsstoff verarbeiten und vertiefen können. Wenn möglich sollte die Anwendung des Stoffes über die Hausaufgaben klar werden. Dabei kann die Arbeit entweder in einer Aufgabe oder im Lesen eines Textes liegen.

Wichtig ist natürlich, dass die Aufgaben unabhängig von der Schule durchgeführt werden können. So ist es logisch, dass keine komplexen chemischen Versuche zu Hause durchgeführt werden können, da man nicht erwarten darf, dass die nötige Ausrüstung vorhanden ist. Zudem ist gesetzlich geregelt, dass diese in angemessener zeit bewältigbar sein müssen. Natürlich lässt dies noch einen relativ großen Spielrahmen. Und insbesondere, wenn der Stoff in der Schule nicht verstanden worden ist, kann es das eine oder andere mal signifikant länger dauern, bis die Arbeit erledigt worden ist. Es wird aber auch erwähnt, dass bei Problemen die Initiative beim Schüler liegen muss. Nicht der Lehrer muss sich darum kümmern, dass jeder die Hausaufgaben richtig und vollständig abgibt, sondern die Schüler müssen selbst nachfragen und sich erkundigen, wenn sie die Übungen nicht ausführen konnten.

Besonders interessant ist natürlich auch, dass die Hausaufgaben nur stichprobenweise regelmäßig überprüft werden müssen und nicht unbedingt in die Leistungsbeurteilung einfließen müssen.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 11. November 2015 um 19:49 und abgelegt unter Bildung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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