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Für Selbständige: Die Rürup-Rente

Donnerstag 16. November 2017 von admin

Die staatlich geförderte Rürup-Rente wurde als private Altersvorsorge für Selbständige eingeführt. Diese sind nämlich nicht sozialversicherungspflichtig, zahlen somit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten damit vom Staat keine Rente.Um selbst für die private Altersvorsorge etwas zu tun, wurde deshalb die Rürup-Rente für Selbständige im Jahr 2005 eingeführt.

Die Rürup-Rente – Steuervorteile in der Anspar- und Leistungsphase

Auch als Basisrente bekannt, ist die Rürup-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige. Die Förderung der Rürup-Rente geschieht durch steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Die Vorsorgeaufwendungen für diese private Altersvorsorge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ledige können einen Vorsorgeaufwand von bis zu 20.000 € und Verheiratete von bis zu 40.000 € pro Jahr geltend machen und so die Steuervorteile der Rürup-Rente nutzen.Seit der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 wird der Steuerfreibetrag jährlich um 2 % angehoben. Im Jahr 2012 liegt dieser bei 74 %. Die vollen 100 % sind im Jahr 2025 erreicht. Diese schrittweise Anhebung wird Progression genannt.Die Leistungsphase der Rürup-Rente beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr des Versicherten. Hier setzt dann auch die Besteuerung der Rürup-Rente ein. Wie bei der Ansparphase steigt der jährlich zu versteuernde Betrag, der aus der Rürup-Rente bezogen wird, um 2 % pro Jahr an. Zur Einführung waren es 50 % der Altersrente aus der Rürup-Rente, die versteuert werden mussten. Mit dem jährlichen Anstieg um 2 % sind die 100 % dann im Jahr 2040 steuerpflichtig – denn ab 2025 steigt der Steuersatz jährlich nur noch um 1 %.Doch auch in der Leistungsphase dieser privaten Altersvorsorge gibt es Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Für Ledige beträgt dieser Freibetrag jährlich 18.900 € und für verheiratete 37.800 €. Somit bietet die Rürup-Rente auch in der Leistungsphase gewisse Steuervorteile.

Weitere Merkmale der Rürup-Rente

Neben den Steuervorteilen in der Ansparphase und als private Altersvorsorge für Selbständige, ist die Rürup-Rente zudem ein Schonvermögen. Das bedeutet, dass das bereits in die Rürup-Rente angesparte Kapital nicht angerechnet wird, wenn der Versicherte während der Ansparphase arbeitslos wird oder Hartz IV beziehen muss.Ein weiteres Merkmal der Basisrente ist, dass das Kapital dieser privaten Altersvorsorge nicht als Einmalzahlung in der Leistungsphase ausgezahlt werden kann, sondern als monatliche, lebenslange Leibrente gewährt wird. Zudem kann das Kapital aus der Rürup-Rente nicht verpfändet, beliehen oder vererbt werden.Es gibt aber Versicherungsanbieter, die einen privaten Hinterbliebenenschutz anbieten, so dass auch im Falle des Ablebens des Versicherten die Hinterbliebenen Beiträge aus der Rürup-Rente beziehen können.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 16. November 2017 um 06:57 und abgelegt unter Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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