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Private Unfallversicherung im Online-Vergleich

Sonntag 24. September 2017 von admin

Eine private Unfallversicherung gilt als unverzichtbar, selbst wenn rentenversicherungspflichtige Personen als Arbeitnehmer den betrieblichen Unfallschutz genießen. Dieser erstreckt sich tatsächlich nur auf den Arbeitsbereich und den notwendigen Weg dorthin oder nach Hause. Die private Unfallversicherung hingegen gilt rund um die Uhr und weltweit. Beim Vergleich der Anbieter lohnt sich ein Blick auf den Preis der Policen, die Höhe von Gliedertaxen und mögliche Progressionen für einen erhöhten Unfallschutz. Die wesentlichsten Unterschiede sind jedoch bei den Klauseln auszumachen, die bestimmte Unfallereignisse zusätzlich versichern oder den Unfallschutz ausschließen.

Arten von Klauseln in der Unfallversicherung

Beim Vergleich der Anbieter sollten die Klauseln ganz weit vorn rangieren, denn eine Unfallversicherung, die im Schadensfall nicht zahlt, ist nutzlos. Die Klauseln teilen die Anbieter in drei Kategorien auf:

  • nicht versicherbare Personen
  • nicht versicherbare Ereignisse
  • ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

Zu den nicht versicherbaren Personengruppen gehören regelmäßig Schwerstpflegebedürftige und Geisteskranke. Deren Unfallversicherung endet, wenn sie zuvor gesund waren.

Bei den Ereignissen werden Straftaten ausgeschlossen, ebenso Unfallereignisse nach Trunkenheit, epileptischen Anfällen, Bewusstseinsstörungen oder Schlaganfall. Schäden durch Krieg und Bürgerkrieg werden ebenso nicht versichert wie Unfälle als Pilot oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, als Rennfahrer mit Motorfahrzeugen oder Unfälle durch Kernenergie.

Unter den Gesundheitsschädigungen schließt die Unfallversicherung in ihren Klauseln gewöhnlich die Schäden durch Heilmaßnahmen, Infektionen, medizinische Eingriffe, Strahlen, Vergiftungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche ohne Unfallereignis aus.

Online-Vergleich zeigt Unterschiede auf

Nicht alle Anbieter bedingen in ihren Policen derart umfangreiche Ausschlüsse, weshalb der Vergleich der Unfallversicherungs-Anbieter sich aufs Kleingedruckte richten muss. Zudem gibt es ausdrücklich positive Klauseln, beispielsweise gerade den Einschluss von Infektionen durch Insektenstiche oder durch Hautverletzungen, womit die Unfallversicherung dann gegen Gelb- und Fleckenfieber, Malaria, Meningitis, Enzephalitis, Borreliose und Brucellose schützen würde. Das sind Bereiche, für die Reisende eine private Unfallversicherung abschließen. Solche positiven Einschlüsse finden sich auf die eine oder andere Art bei nahezu jedem Anbieter. Vielfach werden beim Vergleich von Unfallversicherungen die aus- oder eingeschlossenen Sportarten zuerst untersucht. Der Preis der Policen steht also als Vergleichskriterium erst an zweiter Stelle.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 24. September 2017 um 15:15 und abgelegt unter Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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