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Tarife bei der privaten Krankenversicherung

Sonntag 1. Oktober 2017 von admin

Die private Krankenversicherung bietet eine Vielzahl von Tarifen an, geschätzt werden in Deutschland etwa 10.000 Tarife insgesamt, für die Vollversicherungen und die privaten Zusatzversicherungen. Diese Tarif-Vielfalt gehört zu den Vorzügen der PKV und unterstreicht ihre Individualität.Passender Tarif macht die Krankenversicherung sinnvollWer die Vorzüge der PKV oder auch einer privaten Zusatzversicherung voll ausschöpfen möchte, kann das nur über den richtigen Tarif. Die private Krankenversicherung bietet tatsächlich beste Leistungen, ihre Vorzüge entfalten sich jedoch auch auf ganz anderem Wege.Denn gerade der individuelle Tarif verschafft den Patienten im Leistungsfall jenen Vorzug in ihrer Krankenversicherung, für den sie sich nicht gesetzlich, sondern privat abgesichert haben. Die private Zusatzversicherung wirkt prinzipiell ebenso, auch hier wählen die Menschen genau denjenigen Tarif, der ihrem Gesundheitsbedürfnis am ehesten entgegenkommt.So viel Flexibilität kann die gesetzliche Krankenversicherung keinesfalls bieten. Bei der Auswahl der Krankenversicherung sollten Versicherungsnehmer daher zunächst die eigenen Bedürfnisse gründlich hinterfragen. Private Zusatzversicherung für GKV-PatientenWer gesetzlich versichert ist und dies auch bleiben möchte, kann über eine private Zusatzversicherung von den vielfältigen Leistungen der PKV profitieren. Auch hier ist die Tarif-Vielfalt sehr hoch. Besonders lohnen sich für GKV-Patienten zweifellos die Angebote im Bereich der Zahnzusatzversicherung, beim Krankenhaustagegeld, der Praxisgebühr, den Zuzahlungen für Heilmittel oder auch einer privaten Zusatzversicherung für alternative Behandlungen.Standard- oder Basistarif in der privaten KrankenversicherungWas früher der Standardtarif war, wurde seit der Gesundheitsreform durch den Basistarif in der privaten Krankenversicherung ersetzt. Der begriffliche Unterschied basiert auf einer anderen Rechtsauffassung. Bis 2008 bot die PKV von sich aus einen preiswerten Standardtarif an, seit 2009 wurde sie vom Gesetzgeber zum Basistarif verpflichtet.Vom Leistungsumfang ähnelt der Basistarif demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ältere Versicherungsnehmer, die mit 55 Jahren nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können, wählen oft den günstigen Basistarif. Aber auch, wer zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt, erhält beim neuen Versicherer zunächst für 18 Monate den Basistarif und kann fehlende Leistungen dann durch eine Zusatzversicherung ergänzen.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 1. Oktober 2017 um 18:04 und abgelegt unter Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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