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Unkenntnis im Medienrecht kann zu Abmahnungen führen

Dienstag 9. August 2016 von admin

Wer schon einmal eine Abmahnung wegen Filesharing oder ähnlichem bekommen hat, kann ein leidvolles Lied von den Tücken des Internets singen. Die wenigsten Menschen kennen sich im Medienrecht so gut aus, dass sie sich mit hundertprozentiger Sicherheit darauf verlassen können, beim Surfen im Internet nicht doch einmal einen Fehltritt zu begehen. Denn die Anwälte, die das Internet Tag für Tag auf mögliche Verstöße hin durchforsten, haben natürlich eindeutig die besseren Karten, wenn es darum geht, rechtmäßige von unrechtmäßigen Verhaltensweisen im Netz zu unterscheiden.
Kanzleien wie U+C Urmann und dergleichen arbeiten im Auftrag von Musik-, Film- oder anderen Medienunternehmen, die die Rechte an bestimmten Dateien innehaben und sie vor unerlaubter Verbreitung schützen wollen. Dies erreichen sie, indem sie den Filesharing-Sündern eine entsprechende Abmahnung zukommen lassen. Dies ist natürlich sinnvoll, wenn man bedenkt, wie viel unerfahrene Internetnutzer beispielsweise einfach nicht wissen, dass Filesharing in den allermeisten Fällen illegal ist. Dieser Unwissenheit sind die meisten Rechtsverletzungen im Internet geschuldet. Allerdings sollte ein solches Mahnschreiben für diejenigen, die zum ersten Mal einen Verstoß begangen und dies auch nur aus Unwissenheit getan haben, nicht gleich zu großen finanziellen Problemen führen dürfen. Denn die Kosten, die bei einer Abmahnung auf den Betroffenen zukommen, sind enorm. Er muss nicht nur die Schadensersatzforderungen des geschädigten Unternehmens begleichen, sondern gleichzeitig auch dessen Anwaltskosten übernehmen. Dies führt dazu, dass Menschen im Falle einer Abmahnung Summen zahlen müssen, die bis in den vierstelligen Bereich gehen können.
Dass sich solche Situationen von vornherein vermeiden lassen, ist natürlich leicht gesagt. Ist es doch so weit gekommen, sollte man auf jeden Fall einen kompetenten Anwalt hinzuziehen. Gerade dann, wenn man glaubhaft bezeugen kann, dass es der erste Vorfall dieser Art war und dass keine Absicht dahintersteckte, kann der Anwalt oft einiges erreichen. Beispielsweise kann die zu zahlende Schadensersatzsumme deutlich reduziert werden und auch die Unterlassungserklärung kann in eine „entschärfte“ Version der ursprünglichen Erklärung verwandelt werden.

Author admin

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 9. August 2016 um 18:08 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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