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Archiv für die 'Versicherungen' Kategorie

Die ökologische Rürup-Rente

Samstag 4. November 2017 von admin

Nicht nur beim Einkauf oder bei der verwendeten Energie ist in Sachen Verantwortung für die Umwelt für viele Menschen der ökologische Faktor wichtig, sondern auch in Sachen private Altersvorsorge. Ökologisch private Altersvorsorge betreiben funktioniert beispielsweise mit der ökologischen Rürup-Rente.

Wie funktioniert die ökologische Rürup-Rente?

Bei einer herkömmlichen Rürup-Rente wird das eingezahlte Geld des Versicherungsnehmers in Pfandbriefe, Aktien, Fonds oder Staatsanleihen investiert. Hierbei wissen die Anleger nicht, welche Unternehmen oder Firmen eigentlich mit den Einzahlungen unterstützt werden. Doch die private Altersvorsorge mit der Basisrente, wie die Rürup-Rente auch genannt wird, gibt es auch in Form einer ökologischen Rürup-Rente.Hierbei wird das Geld des Anlegers in ethische oder ökologisch-nachhaltige Projekte angelegt. Diese Projekte für aktives Verantwortungsbewusstsein sind zum Beispiel die Arterhaltung bedrohter Tiere oder der Erhalt des Regenwaldes. Bei dieser Form der Rürup-Rente liegt der Fokus nicht primär auf hohen Renditen, sondern auf dem Umweltschutz und auf der Verantwortung gegenüber der Umwelt.

Die Kombination aus ökologischer Rentenversicherung und Rürup-Rente: für mehr Verantwortung

Die Versicherten haben die Möglichkeit, ihr Geld teilweise oder vollständig in eine ökologische Rürup-Rente zu investieren. Dabei verpflichten sich die Anbieter dieser umweltschonenden privaten Altersvorsorge dazu, das eingezahlte Kapital ausschließlich in Umweltprojekte oder ethische Interessen zu investieren.Abgeschlossen werden kann die ökologische Rürup-Rente beispielsweise als klassische Rentenversicherung. Hierbei gibt es einen sogenannten Garantiezins. Weiterhin gibt es diese umweltschonende und umweltfördernde Rentenversicherung auch als Fondslösung, wobei hier die Alternative mit oder ohne Garantie gewählt werden kann – je nach Risikotyp des Anlegers.So können Menschen, die Verantwortung für die Umwelt übernehmen möchten, aktiv durch diese ökologische Rürup-Rente einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Vorteil dieser Art der privaten Altersvorsorge ist, dass der Versicherte weiß, welche Projekte er mit seinem Kapital unterstützt und profitiert von einer Transparenz hinsichtlich der Anbieter der ökologischen Rürup-Rente, so dass immer offen gelegt wird, in welche Anlagen das Kapital investiert wird. Auch können bestimmte Projekte bevorzugt werden – ob Regenwald oder Tierschutz, für jeden ist was dabei.

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Informationen über die Basis-Rente (Rürup-Rente)

Donnerstag 26. Oktober 2017 von admin

Die Rürup-Rente, die auch bekannt ist unter der Bezeichnung Basis-Rente, wurde im Jahr 2005 eingeführt und ist eine private Rentenversicherung, die dem Versicherungsnehmer eine staatliche Förderung bietet – und deshalb besonders für Selbständige lukrativ ist.Die Rürup-Rente ist für Selbständige die optimale Form einer privaten Rentenversicherung, da diese nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und folglich keine gesetzliche Altersrente beziehen werden. Die staatliche Förderung der Basis-Rente bietet finanzielle Vorteile währen der Ansparphase für die Versicherungsnehmer – so können besonders Selbständige per privater Altersvorsorge Steueroptimierung betreiben.

Die Ansparphase und die staatliche Förderung der Basis-Rente

Die Ansparphase der Basis-Rente ist derjenige Zeitraum, in dem Selbstständige ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge einzahlen. Die Beiträge können hier monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung in die Basis-Rente eingezahlt werden. Durch den hohen Kostenaufwand, den Selbstständige bestreiten müssen, ist die steuerliche Ansetzbarkeit der privaten Altersvorsorge besonders attraktiv. Im Jahr 2011 lag der Steuerfreibetrag bei 72 % und wird bis zum Jahr 2025 durch einen progressiven Anstieg von jährlich 2 % dann bei 100 % liegen. Maximal jedoch werden dann 20.000 € pro Jahr und Person steuerlich ansetzbar sein. Die staatliche Förderung erfolgt bei der Basis-Rente also in Form von steuerlichen Vergünstigungen.

Basis-Rente ist nicht übertragbar, aber auch Hartz IV-geschützt

Berücksichtigen müssen Versicherungsnehmer bei Abschluss der Basis-Rente, dass diese nicht beliehen oder verpfändet werden kann, da hier die private Altersvorsorge Sinn und Zweck der Basis-Rente ist. Die private Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente ist grundsätzlich auch nicht an Dritte vererbbar, doch es gibt für Versicherungsnehmer die Möglichkeit einer Zusatzversicherung: Die Hinterbliebenenversicherung, mit der nahe Verwandte für den Todesfall abgesichert werden können. Mittels dieser können die Hinterbliebenen wie Ehegatten oder Kinder weiterhin die Rürup-Rente des Versicherungsnehmers im Falle seines Ablebens beziehen. Zudem profitieren die Rürup-Sparer auch vom Schutz des bereits gesparten Kapitals im Fall von Arbeitslosigkeit und Hartz IV. Dieses wird dann nämlich nicht auf das zu berechnende Vermögen angerechnet.

Die Leistungsphase der Basis-Rente für Selbständige

Tritt für die private Altersvorsorge in Form der Basis-Rente die Leistungsphase ein, kann der Versicherungsnehmer kein Kapital per Einmalzahlung entnehmen, sondern er erhält die Basis-Rente in monatlichen Zahlungen. Die Auszahlung der Rürup-Rente beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Besonders Selbständige können sich so vor Altersarmut verlässlich schützen.Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsphase auch derjenige Zeitraum ist, in dem der Versicherungsnehmer wieder Steuern entrichten muss, während vor allem Selbstständige noch in der Ansparphase von der Steuerentlastung profitiert haben. Doch auch in der Leistungsphase gibt es sowohl für ledige, als auch verheiratete Versicherungsnehmer Freibeträge. Bei ledigen Versicherungsnehmern beträgt der Freibetrag 18.900 € und bei verheirateten Versicherungsnehmern insgesamt 37.800 €.

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Risiko-Schutz im Alltag

Mittwoch 18. Oktober 2017 von admin

Es ist gut möglich, dass Sie wie viele andere Menschen auch auf Versicherungsagenturen und deren Mitarbeiter mit Argwohn reagieren. Denn tatsächlich liegt das Bestreben nicht weniger Versicherungsvertreter darin, Ihnen Versicherungsprodukte zu verkaufen und daran möglichst gut zu verdienen.

Nicht jede Versicherung ist wirklich notwendig

Insofern sollten Sie bei Abschluss irgendwelcher Versicherungen darauf achten, dass diese auf Ihre persönliche Lebenssituation zutrifft und Sie nicht denselben Risiko-Schutz bereits bei einem anderen Vertrag abgeschlossen haben.Dennoch ist es auch unbestritten, dass Sie ohne entsprechenden Risiko-Schutz Gefahr laufen, im Schadensfall eben dafür keinen Versicherungsschutz als Absicherung zu haben. Somit hätten Sie auch keine Versicherung, die den Schaden entsprechend reguliert. Insofern ist es wichtig, dass Sie zumindest einen grundlegenden Risiko-Schutz abschließen, der die wichtigsten Versicherungsprodukte beinhaltet.

Risiko-Schutz im Sach- und Lebensbereich: Unfälle mit eingeschlossen

Wie Ihr Risiko-Schutz letztlich aussieht, schreibt Ihnen niemand vor. Einzig allein die Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftfahrzeug ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene und somit verpflichtende Versicherung.Ratsam ist ein Risiko-Schutz auf alle Fälle auch im privaten Bereich. So ist die private Haftpflichtversicherung ganz sicher eine jener Spartenversicherungen, die Sie nicht nur als Familie abgeschlossen haben sollten, sondern ebenso als Alleinstehender. Die private Haftpflichtversicherung ist in jeder Lebenssituation und in jedem Lebensalter ein Risiko-Schutz, den Sie unbedingt haben sollten. Denn Schäden können sich schnell ereignen, ob mit Unbekannten im täglichen Umgang, ober bei Freunden zu Hause auf einer Party.Ergänzend zu der Haftpflichtversicherung und generell zu allen Sachversicherungen sollten Sie auch an die Absicherung für Ihre Nächsten denken. Sind Sie als Familienoberhaupt Alleinverdiener, ist der Abschluss einer Lebensversicherung unverzichtbar. Dieser Risiko-Schutz ist vor allem dann wichtig, wenn Sie über Wohneigentum verfügen, das noch mit Krediten belastet ist.Integrieren Sie vor allem in diese Versicherung auch einen Risiko-Schutz für Unfälle. Gerade Unfälle, die in Ihrer Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzlichen Versicherungen abgedeckt. Sollten Sie durch Unfälle im privaten Bereich gar berufs- oder erwerbsunfähig werden, können Sie durch die abgeschlossene private Unfallversicherung eine entsprechende Rente erhalten.

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Tierkrankenversicherungs-Vergleich für günstige Preise und gute Leistungen

Samstag 14. Oktober 2017 von admin

Auch Tiere kann man heute rundum krankenversichern. Das Leistungsspektrum der Versicherer hat sich in den letzten Jahren stark erweitert. Wie bei Krankenversicherungen für Menschen sind einzelne Leistungen oder ein Komplettschutz buchbar. Eine Tierkrankenversicherung kann für die Tierhalter eine ideale Lösung sein, wenn sie ambulante oder stationäre Behandlungen ihres Haustieres absichern wollen. Denn eine Operation, längerfristige medikamentöse Behandlungen oder andere Therapien können richtig ins Geld gehen. Viele Hunde weisen beispielsweise rassetypische Risiken von Erkrankungen auf, die irgendwann zu hohen Tierarztkosten oder teuren Klinikaufenthalten führen können. Auch die Kosten für diagnostische Maßnahmen wie Röntgen oder Ultraschall verursachen erhebliche Kosten.

Im Internet können Interessierte nach günstigen Tarifen bei gleichzeitiger Auflistung der Leistungsvielfalt suchen, und auf diese Weise eine Tierkrankenversicherung mit bestmöglichen Konditionen finden. Spezielle Websites listen verschiedene Versicherungen, deren Leistungen und Tarife. Auch kann man auf einen Blick erkennen, welche Assekuranzen Testsieger sind und durch besondere Konditionen auffallen. Ebenso sind diese Auflistungen interessant, um bestehende Policen einmal unter die Lupe zu nehmen. Gibt es günstigere Anbieter, wird mehr Leistung für’s gleiche Geld geboten? Dann kann ein Wechsel der Tierkrankenversicherung sinnvoll sein. Oft tut sich reichlich Sparpotenzial auf, sollte man sich für einen Versicherungswechsel entscheiden.

Unterschiede gibt es in Sachen Versicherungsschutz für Tiere genügend. Manche Modelle decken sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen ab, übernehmen die volle Höhe der Tierarztkosten und die für Folgebehandlungen. Ebenso ist die Kostenübernahme bei Operationen sowie anschließender Therapiemaßnahmen abgedeckt. Aber auch eine reine OP Tierkrankenversicherung ist abschließbar. Beim Versicherungsvergleich sollten Verbraucher immer die Leistungsübersicht studieren, ebenso die einzelnen Tarife und deren Erstattungs-Obergrenzen. Im Zweifel oder bei Fragen kann man sich direkt an den Versicherer wenden. Hat man verschiedene Angebote vorliegen, erhöht sich in jedem Fall die Chance auf eine günstige Tierversicherung.

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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Samstag 7. Oktober 2017 von admin

Zwar beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Beitragszahler einheitlich 15,5 %, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. Dennoch kann ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse durchaus Sinn machen. Einfach aus dem Grund, da jede Kasse andere Bonusprogramme und Wahltarife anbietet.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass einige Kassen von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen. Das muss jedoch kein Mitglied einfach so hinnehmen. Mit einem gesetzliche Krankenversicherung-Wechsel lässt sich diese Zusatzzahlung in der Zukunft vermeiden.

Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nicht überstürzen

Die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt und werden von jedem Anbieter gleich geleistet. Lediglich einige Programme für chronisch Kranke sind von Kasse zu Kasse verschieden. Schwer kranke Menschen sollten sich daher einen Kassenwechsel gut überlegen. Gesunde oder nur leicht erkrankte Kunden einer gesetzlichen Krankenkasse können durchaus ohne Risiko in eine andere Krankenkasse wechseln – denn wie schon beschrieben: Die Leistungen sind überall die gleichen.

Geregeltes Kündigungsrecht

Sie können Ihrer derzeitigen Kasse jederzeit die Kündigung schicken. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate. Sie müssen lediglich bereits 18 Monate Mitglied dieser gesetzlichen Krankenkasse sein. Kündigt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall müssen Sie noch keine 18 Monate Mitglied der dann teuren Kasse sein.

Eine Ausnahme ist hier der vorherige Abschluss eines Wahltarifes. Damit sind Tarife gemeint, die etwa eine Beitragsrückerstattung für den Fall vorsehen, dass Sie beispielsweise ein Jahr nicht zum Arzt gehen und ähnliches. Dann beträgt die Mindestmitgliedschaft in der gewählten gesetzlichen Krankenversicherung drei Jahre.

Tipps zum Wechsel gesetzliche Krankenkasse

Informieren Sie sich vor einem Wechsel, ob die gewählte neue Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder dieses für die nahe Zukunft angekündigt hat. Beachten Sie die Bonusprogramme. Hier lassen für die Teilnahme an Vorsorgeprogrammen oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen Punkte verdienen, die dann in Geld oder Sachwerte umgetauscht werden können.

Auch die Kommunikation spielt eine wichtige Rolle. Ideal sind eine kostenlose Telefonnummer und/oder eine Filiale in der Nähe Ihres Wohnortes. Wenn Sie dann eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl gefunden haben, spricht nichts gegen einen Wechsel.

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Tarife bei der privaten Krankenversicherung

Sonntag 1. Oktober 2017 von admin

Die private Krankenversicherung bietet eine Vielzahl von Tarifen an, geschätzt werden in Deutschland etwa 10.000 Tarife insgesamt, für die Vollversicherungen und die privaten Zusatzversicherungen. Diese Tarif-Vielfalt gehört zu den Vorzügen der PKV und unterstreicht ihre Individualität.Passender Tarif macht die Krankenversicherung sinnvollWer die Vorzüge der PKV oder auch einer privaten Zusatzversicherung voll ausschöpfen möchte, kann das nur über den richtigen Tarif. Die private Krankenversicherung bietet tatsächlich beste Leistungen, ihre Vorzüge entfalten sich jedoch auch auf ganz anderem Wege.Denn gerade der individuelle Tarif verschafft den Patienten im Leistungsfall jenen Vorzug in ihrer Krankenversicherung, für den sie sich nicht gesetzlich, sondern privat abgesichert haben. Die private Zusatzversicherung wirkt prinzipiell ebenso, auch hier wählen die Menschen genau denjenigen Tarif, der ihrem Gesundheitsbedürfnis am ehesten entgegenkommt.So viel Flexibilität kann die gesetzliche Krankenversicherung keinesfalls bieten. Bei der Auswahl der Krankenversicherung sollten Versicherungsnehmer daher zunächst die eigenen Bedürfnisse gründlich hinterfragen. Private Zusatzversicherung für GKV-PatientenWer gesetzlich versichert ist und dies auch bleiben möchte, kann über eine private Zusatzversicherung von den vielfältigen Leistungen der PKV profitieren. Auch hier ist die Tarif-Vielfalt sehr hoch. Besonders lohnen sich für GKV-Patienten zweifellos die Angebote im Bereich der Zahnzusatzversicherung, beim Krankenhaustagegeld, der Praxisgebühr, den Zuzahlungen für Heilmittel oder auch einer privaten Zusatzversicherung für alternative Behandlungen.Standard- oder Basistarif in der privaten KrankenversicherungWas früher der Standardtarif war, wurde seit der Gesundheitsreform durch den Basistarif in der privaten Krankenversicherung ersetzt. Der begriffliche Unterschied basiert auf einer anderen Rechtsauffassung. Bis 2008 bot die PKV von sich aus einen preiswerten Standardtarif an, seit 2009 wurde sie vom Gesetzgeber zum Basistarif verpflichtet.Vom Leistungsumfang ähnelt der Basistarif demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ältere Versicherungsnehmer, die mit 55 Jahren nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können, wählen oft den günstigen Basistarif. Aber auch, wer zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt, erhält beim neuen Versicherer zunächst für 18 Monate den Basistarif und kann fehlende Leistungen dann durch eine Zusatzversicherung ergänzen.

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Kfz Versicherungsrechner – ein Instrument das mehr genutzt werden sollte

Samstag 30. September 2017 von admin

Sind die Fahrzeugkosten zu hoch, dann gilt es herauszufinden bei welchen Punkten eingespart werden kann. Einfach weniger mit dem Auto fahren, in der Regel ist dies für die meisten keine Lösung. Gerade dann wenn das Auto beruflich benötigt wird. Doch bei der Kfz Versicherung können die meisten Autohalter sparen. Und der Kfz Versicherungsrechner unterstützt bei diesem Vorhaben. Er hilft dabei, günstige Versicherungen ausfindig zu machen – und das Einsparpotential, das mit einem Versicherungswechsel verbunden ist.

Kfz Versicherungsrechner: online und kostenlos zur Verfügung gestellt

Wie die meisten anderen Vergleichsmöglichkeiten auch ist der Kfz Versicherungsrechner ein Vergleichsinstrument, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Vergleichen der Tarife wie auch die Antragsstellung direkt im Internet kann mit dem Kfz Versicherungsvergleich kostenfrei vorgenommen werden. Auch wer sich bisher noch nicht so wirklich intensiv mit dem Thema Kfz Versicherung beschäftigt hat wird mit dem Kfz Versicherungsrechner zurecht kommen können. Denn er führt Schritt für Schritt durch die Berechnung und bietet seine Unterstützung bei den einzelnen Punkten an. Auch wenn es um die Frage geht wie sich die Auswahl von Zusatzleistungen und einzelnen Tarifoptionen auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken. Denn ehrlich gesagt: Begriffe wie Werkstattbindung oder Verzicht auf Grobe Fahrlässigkeit haben die meisten Versicherungsnehmer zwar schon einmal gehört, doch wirklich etwas mit anzufangen wissen sie nicht.

Der Versicherungswechsel im Internet: schnell und einfach

Ist die Entscheidung für eine neue Kfz Versicherung erst einmal gefallen, dann sollte das Wechselvorhaben direkt in die Tat umgesetzt werden. Der Kfz Versicherungsrechner macht die Beantragung der neuen Versicherung zu einem einfachen Vorgang. Einfach das Formular online oder offline fertig ausfüllen und absenden – schon ist der Wechselprozess in die Wege geleitet. Was nun noch vorgenommen werden sollte ist die eventuell notwendige Kündigung einer bisherigen Kfz Versicherung. Nur wenn auch dieser Punkt vorgenommen wird kann der Wechsel vollzogen werden.

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Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Mittwoch 27. September 2017 von admin

Selbständige und Freiberufler haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen wollen. Wichtig zu wissen ist erst einmal, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt – für eine Variante muss sich ein Selbständiger oder Freiberufler also entscheiden.Die private KrankenversicherungWer sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann zwischen verschiedenen Tarifen wählen. So kommt in erster Linie der Basistarif in Betracht. Der Basistarif wurde im Zuge der Versicherungspflicht geschaffen und deckt dieselben Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab. In diesem darf die private Krankenversicherung auch niemanden ablehnen, der gesundheitliche Probleme mitbringt, wie etwa chronische Krankheiten oder Vorerkrankungen.Die private Krankenversicherung berechnet sich in ihren Beiträgen nach dem Alter des Kunden, nach dessen Geschlecht, dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Beruf oder auch nach sogenannten gefährlichen Hobbys. Die Beiträge werden also nicht einkommensabhängig berechnet und unterscheiden sich daher zum Teil stark.Selbständige und Freiberufler, die diese Art der Krankenversicherung wählen, können zwar von einer sehr individuellen Versicherung profitieren, müssen allerdings auch damit rechnen, dass ihre Beiträge im Alter aufgrund des sich ändernden Gesundheitszustandes steigen können. Ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Die gesetzliche KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt vor allem dann in Frage, wenn eine Familie vorhanden ist. Denn in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nun einmal die Möglichkeit der Familienversicherung, bei der die Kinder und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert werden können.Die Beiträge werden anhand des Einkommens prozentual berechnet; Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht spielen hier keine Rolle. Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen in etwa denen des Basistarifs in der privaten Versicherung.Für Selbständige und Freiberufler, die einen künstlerischen oder publizistischen Beruf ausüben, kann auch die gesetzliche Künstlersozialkasse in Frage kommen. Hier muss nur die Hälfte der Beiträge entrichtet werden, die andere Hälfte übernimmt der Bund. Damit soll die soziale Absicherung der oftmals gering-verdienenden Künstler und Publizisten sichergestellt sein. Die Versicherung erfolgt aber dennoch über eine gesetzliche Krankenkasse der eigenen Wahl. Der große Vorteil neben den geringeren Beiträgen besteht hier im Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche einer Krankschreibung.Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler ist stets zu empfehlen, vorher die einzelnen Krankenversicherungen hinsichtlich der eigenen Anforderungen und der garantierten Leistungen und damit verbundenen Beiträge zu vergleichen. Ob sie sich letztlich für die PKV oder die GKV entscheiden, bleibt allein ihnen überlassen.

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Welche Versicherung oder Anlageform passt am besten?

Sonntag 24. September 2017 von admin

Werbungen, online oder gedruckt, versuchen den Verbraucher zu einem jeweiligen Unternehmen oder Institut zu locken. Gepriesen wird grundsätzlich das Sparen oder der maximale Gewinn. Doch bevor eine Anlage getätigt wird, muss überprüft werden ob diese Art der Anlage überhaupt passt. Ebenso muss vor Abschließen einer Versicherung überprüft werden, welche überhaupt zu gebrauchen ist. Was bringt eine billigere Vollkaskoversicherung im Vergleich zur Konkurrenz, wenn eine Teilkaskoversicherung völlig ausreichend wäre?

Ein probates Mittel sind hier Vergleichsportale. Auf modern-banking.at kann beispielsweise ein Festgeld Vergleich und auf autoversicherungvergleich.biz kann ein KFZ Versicherungsvergleich getätigt werden. Aber nicht nur das, so finden wir auch Informationen über verschiedene Möglichkeiten der Anlage bzw. der Versicherung. So sind im Bereich der Geldanlage Formen wie Aktien- und Devisenhandel, die als eher unsicher gelten, und Tages- und Festgeldanlagen vertreten. Bei einer Tagesgeldanlage kann der Konsument zu jedem Zeitpunkt auf das Geld zugreifen sowie das Konto auflösen, Nachteil sind einzig die etwas niedrigeren Zinsen. Bei einer Festgeldanlage erhält der Kunde den vollen Betrag erst nach der vorher vereinbarten Anlagedauer. Bei Autoversicherungen gilt es ähnlich zu unterscheiden. Hier existieren Haftpflicht, Teilkasko und Vollkaskoversicherung, sowie etwaige Schutzbriefe, die allerdings nicht von Versicherungen sondern Unternehmen wie dem ÖAMTC oder ADAC ausgestellt werden. Die Haftpflichtversicherung ist verpflichtend abzuschließen. Sie schützt vor Schäden durch Dritte oder an Dritten. Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Explosionen, Brände oder Diebstahl ab. Eine Vollkaskoversicherung greift zusätzlich noch bei Delikten wie Vandalismus.

Der Verbraucher findet durch einen Festgeld Vergleich oder einen Versicherungsvergleich auf autoversicherungvergleich.biz und zusätzlich beschafften Informationen die richtige Lösung für die anstehenden Aufgaben. Die zusätzlich benötigten Informationen können vielseitig beschaffen werden. Zum einen bieten Onlineportale häufig eine zusätzliche Sektion, in der Begriffe oder Unklarheiten erklärt und bereinigt werden. Zum anderen bleiben immer noch fachgebundene gedruckte Medien, die einen großen Überblick über spezielle Themen liefern können.

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Private Unfallversicherung im Online-Vergleich

Sonntag 24. September 2017 von admin

Eine private Unfallversicherung gilt als unverzichtbar, selbst wenn rentenversicherungspflichtige Personen als Arbeitnehmer den betrieblichen Unfallschutz genießen. Dieser erstreckt sich tatsächlich nur auf den Arbeitsbereich und den notwendigen Weg dorthin oder nach Hause. Die private Unfallversicherung hingegen gilt rund um die Uhr und weltweit. Beim Vergleich der Anbieter lohnt sich ein Blick auf den Preis der Policen, die Höhe von Gliedertaxen und mögliche Progressionen für einen erhöhten Unfallschutz. Die wesentlichsten Unterschiede sind jedoch bei den Klauseln auszumachen, die bestimmte Unfallereignisse zusätzlich versichern oder den Unfallschutz ausschließen.

Arten von Klauseln in der Unfallversicherung

Beim Vergleich der Anbieter sollten die Klauseln ganz weit vorn rangieren, denn eine Unfallversicherung, die im Schadensfall nicht zahlt, ist nutzlos. Die Klauseln teilen die Anbieter in drei Kategorien auf:

  • nicht versicherbare Personen
  • nicht versicherbare Ereignisse
  • ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

Zu den nicht versicherbaren Personengruppen gehören regelmäßig Schwerstpflegebedürftige und Geisteskranke. Deren Unfallversicherung endet, wenn sie zuvor gesund waren.

Bei den Ereignissen werden Straftaten ausgeschlossen, ebenso Unfallereignisse nach Trunkenheit, epileptischen Anfällen, Bewusstseinsstörungen oder Schlaganfall. Schäden durch Krieg und Bürgerkrieg werden ebenso nicht versichert wie Unfälle als Pilot oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, als Rennfahrer mit Motorfahrzeugen oder Unfälle durch Kernenergie.

Unter den Gesundheitsschädigungen schließt die Unfallversicherung in ihren Klauseln gewöhnlich die Schäden durch Heilmaßnahmen, Infektionen, medizinische Eingriffe, Strahlen, Vergiftungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche ohne Unfallereignis aus.

Online-Vergleich zeigt Unterschiede auf

Nicht alle Anbieter bedingen in ihren Policen derart umfangreiche Ausschlüsse, weshalb der Vergleich der Unfallversicherungs-Anbieter sich aufs Kleingedruckte richten muss. Zudem gibt es ausdrücklich positive Klauseln, beispielsweise gerade den Einschluss von Infektionen durch Insektenstiche oder durch Hautverletzungen, womit die Unfallversicherung dann gegen Gelb- und Fleckenfieber, Malaria, Meningitis, Enzephalitis, Borreliose und Brucellose schützen würde. Das sind Bereiche, für die Reisende eine private Unfallversicherung abschließen. Solche positiven Einschlüsse finden sich auf die eine oder andere Art bei nahezu jedem Anbieter. Vielfach werden beim Vergleich von Unfallversicherungen die aus- oder eingeschlossenen Sportarten zuerst untersucht. Der Preis der Policen steht also als Vergleichskriterium erst an zweiter Stelle.

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